Im Forschungsprojekt eDNA wurde ein Feldprotokoll zur Bisamkontrolle erstellt. Dieses Protokoll besteht aus 5 Schritten.
- Das Protokoll beginnt mit einer jährlichen Überwachung aller Wasserstraßen auf Strecken von 5 km (Schritt 1).
- Für den Fall, dass eine Route positiv auf Bisam-eDNA getestet wird, wird eine genauere Lokalisierung durchgeführt, indem alle 1 km und alle 100 m Proben entnommen werden (Schritt 2).
- Die eDNA-Ergebnisse von Schritt 2 ermöglichen eine genauere Aufstellung von Fallen (Schritt 3).
- Nach einer (erfolgreichen) Fangperiode werden an jedem Fangort/Ort mit eDNA-Nachweis wiederholt Untersuchungen durchgeführt, um sicherzustellen, dass am Fangort keine Bisame mehr nachzuweisen sind (Schritt 4 und 5).
Kein Bisamnachweis mehr
Sollte in einem Gebiet eine Probe immer noch positiv getestet werden, werden die Schritte 3 bis 5 wiederholt, bis keine Bisam-eDNA mehr nachgewiesen wird. Das untersuchte Gebiet wird dann als frei von Bisam erklärt und während der regelmäßigen Routineüberwachung erneut getestet.
Meldung durch Bürger
Im Falle einer Beobachtung von Zivilisten wird der Kammerjäger den Ort auf das Vorhandensein von Bisam untersuchen. Wenn Spuren gefunden werden, wird das Feldprotokoll mit Schritt 2 begonnen.